rechte hat, wer sich traut, für sie einzutreten

rechtsanwälte

axel von klitzing
r. baldwin brigitte kaiser
prof. dr. klaus w. frink
       

  


 

  • neue kindesunterhaltssätze seit 01.01.2011
    nach der neuen düsseldorfer tabelle beträgt der mindestunterhalt für minderjährige kinder ab dem 01.01.2011 monatlich wie folgt:
    kinder bis 5 jahre: € 225,00
    kinder von 6-11 jahren: € 272,00
    kinder ab 12 jahren: € 334,00
    abzüge wegen des an den berechtigten gezahlten staatlichen kindergeldes sind hierbei bereits berücksichtigt, es handelt sich um zahlbeträge.
    der selbstbehalt für unterhaltsschuldner gegenüber minderjährigen kindern wurde auf monatlich € 900,00 vom nettoeinkommen erhöht.



     
  • bei verkehrsverstößen im europäischen ausland drohen teilweise empfindliche bußgelder/strafen, nachfolgend erhalten sie eine übersicht über häufige verkehrsüberschreitungen.  

 Alkohol

 

 

Tempolimits (km/h)

 

 Einige Verstöße

 

 

 

 

Promille-Grenze

Alkohol am Steuer

innerorts

außerorts

Autobahn

Gespanne Autobahn

z.B. 20 km/h zu schnell

Rotlichtverstoß

Überholverbot

Handyverbot

Parkverbot

Belgien

0,5

ab 140

50

90

120

120

ab 100

ab 150

ab 150

ab 100

ab 50

Bosnien

0,5

ab 150

50

80

120

80

ab 15

ab 150

ab 150

-

20

Bulgarien

0,5

ab 200

50

90

130

100

ab 20

ab 30

ab 40

15

ab 40

Dänemark

0,5

bis 1 Monats-

50

80

130

80

70-270

135-200

140

70

70

 

 

verdienst

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Estland

0,2

bis 1.150

50

90

-

-

bis 35

ab 15

ab 15

 

bis 70

Finnland

0,5

ab 1/2 Monats-

50

100

120

80

ab 70

ab 1/5 Monats-

ab 1/6 Monats-

bis 80

10-40

 

 

verdienst

 

 

 

 

 

verdienst

verdienst

 

 

Frankreich

0,5

ab 135

50

90

130

130

ab 90

ab 90

ab 90

ab 35

ab 10

Griechenland

0,5

ab 100

50

90

120

80

ab 60

ab 350

ab 350

bis 150

ab 35

Großbritannien

0,8

bis 7.350

48

96

112

96

ab 75

ab 100

ab 130

65

ab 40

Irland

0,8

ab 1.270

50

80

120

120

ab 80

ab 80

ab 80

ab 60

ab 40

Italien

0,5

ab 540

50

90

130

80

ab 155

ab 155

ab 75

ab 155

ab 35

Kroatien

0,0

ab 70

50

90

130

80

ab 40

140

ab 40

70

ab 40

Lettland

0,5

ab 140

50

90

-

-

ab 30

ab 20

ab 20

bis 15

ab 10

Litauen

0,4

ab 290

50

90

110

70

ab 10

ab 15

ab 15

bis 12

ab 15

Luxemburg

0,5

bis 1.250

50

90

130

90

50-145

145

145

75

ab 25

Niedernlande

0,5

ab 250

50

80

120

80

ab 100

150

150

ab 50

ab 60

Norwegen

0,2

ab 620

50

80

90

80

ab 395

640

640

165

90

Österreich

0,5

ab 300

50

100

130

100

20-55

70-145

70-145

ab 50

ab 20

Polen

0,2

bis 1.300

50

90

130

80

ab 25

ab 60

ab 60

ab 50

ab 25

Portugal

0,5

ab 250

50

90

120

100

ab 60

ab 100

ab 120

ab 120

ab 30

Rumänien

0,0

ab 130

50

90

120

100

ab 90

ab 60

ab 90

ab 30

ab 30

Schweden

0,2

ab 200

50

90

110

80

ab 280

ab 250

ab 250

-

ab 40

Schweiz

0,5

ab 370

50

80

120

80

ab 110

150

ab 150

64

ab 25

Serbien

0,5

ab 65

60

80

120

80

ab 25

ab 65

ab 25

 

25

Slowakei

0,0

ab 230

60

90

130

80

ab 160

bis 330

bis 330

40-135

10-135

Slowenien

0,5

ab 180

50

90

130

80

ab 50

250

ab 170

120

ab 40

Spanien

0,5

ab 300

50

90

120

90

90-300

90-300

90-300

ab 90

bis 90

Tschechien

0,0

ab 970

50

90

130

80

ab 40

ab 100

ab 195

40

50-90

Ungarn

0,0

ab 375

50

90

130

80

ab 110

bis 375

bis 330

bis 110

10-110

Vollstreckung von Bußgeldern im EU-Ausland

Bislang musste man sich auf wenige Ausnahmen bei Verkehrsverstößen im EU-Ausland bzw. bei der Frage einer späteren Vollstreckung einer Geldbuße mangels zwischenstaatlicher Abkommen wegen der Vollstreckung wenig Sorgen machen. Damit ist nun Schluss!  

Ab dem 01.10.2010 tritt ein EU-weites internationales Vollstreckungsabkommen in kraft, durch welches Bußgelder über 70,00 €, die im Ausland verhängt wurden, auch in Deutschland verfolgt werden. Das funktioniert dann so, dass beispielsweise bei einem Strafzettel wegen Falschparkens in Lyon oder Rom, der zunächst nicht bezahlt wurde, die ausländische Bußgeldbehörde Deutschland um Amtshilfe bittet und die deutschen Behörden dann die Vollstreckung (einschließlich der Kosten) betreiben.  

Zwar steht im Übrigen dem Betroffenen auch im EU-Ausland grundsätzlich der Rechtsweg zur Abwehr des Bußgeldes offen, allerdings gibt es hier EU-weit noch erhebliche Verfahrensunterschiede. 

Auch im EU-Ausland verjähren – mit sehr unterschiedlichen Fristen – solche Bußgelder, was im Rahmen der Vollstreckung aber auch bei einem erneuten Auslandsaufenthalt von Bedeutung sein kann. Hier einige Beispiele: 

In Belgien verjähren Ordnungswidrigkeiten in der Regel ein Jahr nach der Tat, die Vollstreckung einer rechtskräftige Entscheidung kann bei einfachen Verstößen binnen Jahresfrist erfolgen, bei schweren Verstößen auch bis zu fünf Jahren.

In Frankreich verjähren Ordnungswidrigkeiten nach einem Jahr, die Vollstreckungsfrist beträgt zwei Jahre nach Rechtskraft.

In Italien beträgt die Vollstreckungsfrist einer rechtskräftigen Entscheidung in der Regel fünf Jahre.

In der Schweiz können Ordnungswidrigkeiten drei Jahre lang verfolgt werden, die Vollstreckungsfrist ab Rechtskraft beträgt weitere zwei Jahre.

In den Niederlanden verjähren Ordnungswidrigkeiten nach zwei Jahren, die Vollstreckung kann noch 32 Monate nach Rechtskraft erfolgen.

In Spanien orientiert sich die Verfolgungsverjährung nach der Schwere des Verstoßes und beträgt zwischen drei und zwölf Monaten.

  

  • aktuelle vorlesungen prof. dr. frink an der dualen hochschule baden-württemberg mosbach

    - vertragsrecht
    - internationales vertragsrecht
    - patentrecht
    - personalmanagement